Seit dem 1. Januar 2007 sind fuer Personal Computer die Rundfunkgebuehren zu entrichten. Die Oeffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten handeln hier strickt nach dem Rundfunkgebuehrenstaatsvertrag, welcher die Gebuehr für die PCs festlegt.
Der Gesetzgeber hat es bis heute jedoch versaeumt, die rechtlichen Voraussetzungen dafuer zu schaffen, damit diese Gebuehr mit den Grundgesetzen konform ist.
Auf dieser Webseite ist meine Klage gegen die Erhebung von Rundfunkgebuehren auf einen gewerblich genutzten Personal Computer dokumentiert.
Mit dieser Veroeffentlichung moechte ich mich zum einem bei den weiteren Klaegern bedanken, welche mit ihren Informationen direkt oder indirekt zu dieser Klage beigetragen haben.
Zum anderem hoffe ich, dass sich weitere Selbstaendige, Freiberufler und Privatpersonen ueberzeugen lassen, gegen die Erhebung von Rundfunkgebuehren auf Personal Computer vorzugehen.
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Added on: Thursday, 11 February 2010, Hits: 815
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Category: Web Site - GEZ
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