Seit Januar 2007 sind neuartige Rundfunkempfangsgeraete rundfunkgebuehrenpflichtig. Neben Computern fallen auch weitere internetfaehige Geraete in diese Geraetekategorie.
m Gegensatz zu Radio- oder Fernsehgeraeten, deren primaerer Zweck der Rundfunkempfang ist, werden diese Geraete normalerweise fuer andere Zwecke verwendet. Desweiteren sind sie, im Gegensatz zu Radio und TV, im normalen (Geschaefts-)Leben unverzichtbar geworden. Teilweise ist ihre Benutzung sogar von staatlicher Seite vorgegeben (z.B. Umsatzsteuervoranmeldung).
Auf welchen rechtlichen Grundlagen die Erhebung geschieht und welche Folgen das haben kann, ist auf den folgenden Seiten nachzulesen.
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Added on: Thursday, 11 February 2010, Hits: 835
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Category: Web Site - GEZ
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