Seit Januar 2007 sind „neuartige Rundfunkempfangsgeräte” rundfunkgebührenpflichtig. Neben Computern fallen auch weitere internetfähige Geräte in diese Gerätekategorie.
Im Gegensatz zu Radio- oder Fernsehgeräten, deren primärer Zweck der Rundfunkempfang ist, werden diese Geräte normalerweise für andere Zwecke verwendet. Desweiteren sind sie, im Gegensatz zu Radio und TV, im normalen (Geschäfts-)Leben unverzichtbar geworden. Teilweise ist ihre Benutzung sogar von staatlicher Seite vorgegeben (z.B. Umsatzsteuervoranmeldung).
Auf welchen rechtlichen Grundlagen die Erhebung geschieht und welche Folgen das haben kann, ist auf den folgenden Seiten nachzulesen.
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Added on: Tuesday, 12 February 2008, Hits: 1149
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Category: Legal - Medias
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